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Selbstanzeige und Steuersünder-CD
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Selbstanzeige und Steuersünder-CD

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Selbstanzeige und Steuersünder-CD

Steuer CD

CD-Kauf umstritten: Die Debatte um den Ankauf diverser Steuersünder-CDs sorgte bis zuletzt selbst innerhalb der CDU für Meinungsverschiedenheiten. Während Baden-Württemberg den Kauf wegen zu großer und nicht überschaubarer Rechtsrisiken erst ablehnte, sprachen sich Nordrhein-Westfalen und zuletzt auch die Bundesregierung für einen Kauf aus. Der Fiskus zählt damit bereits zu den Gewinnern. Denn in den letzten Monaten gingen Tausende von Selbstanzeigen bei den Finanzämtern ein.

Selbstanzeige: Mit einer „Selbstanzeige“, das richtigere Wort wäre eher „Nacherklärung“, räumt der Gesetzgeber Steuerhinterziehern Straffreiheit ein, wenn sie bislang verschwiegene steuerpflichtige Einkünfte nachdeklarieren und bereits hinterzogene Steuern nachzahlen. Die Straffreiheit ist an drei Voraussetzungen gebunden:  Vor Erstattung der Selbstanzeige darf noch kein Amtsträger der Finanzbehörde (Betriebsprüfer) erschienen sein, es darf gegen den Steuerpflichtigen noch kein Steuerstrafverfahren eröffnet worden sein und die Tat darf noch nicht entdeckt sein. Letzteres ist spätestens dann der Fall, wenn die Informationen auf der Daten-CD ausgewertet werden und der betreffende Finanzbeamte auf nicht deklarierte Kapitaleinkünfte stößt.

Zukunft der Selbstanzeige ungewiss: Während die SPD jüngst einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige ab 2011 abschaffen soll, will Bundesfinanzminister Schäuble auch über 2010 an diesem Instrument festhalten. Sinn und Zweck einer Selbstanzeige ist es ja gerade, bislang unentdeckte Steuerquellen neu zu erschließen. Der Reiz der Straffreiheit ist es gerade, der dazu beiträgt. Ein Wegfall mag der Steuergerechtigkeit dienen, würde aber das Steueraufkommen sicherlich nicht erhöhen.

Stand: 15. März 2010

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