zum Inhalt
Home Suche Seite Weiterempfehlen Seite Drucken Sitemap
Das Steuerbürokratieabbaugesetz
bg
Webdesign
Steuerberater
Ihr Unternehmen online
Startseite Ausgabe:

Das Steuerbürokratieabbaugesetz

Das Steuerbürokratieabbaugesetz

Das Steuerbürokratieabbaugesetz

Ausbau der elektronischen Übermittlung von Erklärungen ...mehr

Abgeltungsteuer mildert verdeckte Gewinnausschüttung

Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer kann regelmäßig Verträge mit seiner eigenen GmbH schließen. Die häufigsten Vertragsarten sind Arbeits-, Miet- oder Darlehensverträge. Die Verpflichtungen der GmbH aus solchen Verträgen mindern den GmbH-Gewinn. ...mehr

Kirchensteuer und Abgeltungsteuer: Was gilt ab 2009?

Die Kreditinstitute sind seit dem 1.1.2009 verpflichtet, Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge – Abgeltungsteuer genannt – einzubehalten. ...mehr

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2009

Berücksichtigung neuer Regelungen bei Aufwendungen für Kinder ab dem Veranlagungsjahr 2009 ...mehr

Unser Tipp

Bundesverfassungsgericht kippte die Pendlerpauschale. Wann besteht Handlungsbedarf? ...mehr

Jobkarte ELENA

Elektronischer Entgeltnachweis weiter unter Beschuss ...mehr

Steuerklassenwahl 2009 für Ehegatten

Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder der Höherverdienende nach Steuerklasse III und der Wenigerverdienende nach Steuerklasse V besteuert werden soll. ...mehr

Das Steuerbürokratieabbaugesetz

Zum 1.1.2009 ist das Steuerbürokratieabbaugesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll den Ausbau der elektronischen Übermittlung steuerrelevanter Dokumente im unternehmerischen Bereich beschleunigen.

Einkommensteuer:
Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG für nach dem 31.12.2010 beginnende Wirtschaftsjahre (WJ = KJ = Jahr 2011) müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem ähnlich sicheren Verfahren versehen elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.

Lohnsteuer-Anmeldungen:
Der Schwellenwert für die Abgabe vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen wurde für Meldezeiträume ab 2009 von 800 € auf 1.000 € angehoben. Monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen müssen künftig erst ab einem Wert von 4.000 € (bis 2008: 3.000 €) abgegeben werden.

Riester-Sparverträge:
Der Sonderausgabenabzug wird ab dem Veranlagungszeitraum 2010 nur noch dann gewährt, wenn der Steuerpflichtige zuvor, spätestens bis zum Ablauf des zweiten auf das Beitragsjahr folgenden Jahres, den Anbieter ermächtigt hat, der Finanzverwaltung alle erforderlichen Daten unter Angabe der Identifikationsnummer zu übermitteln.

Körperschaftsteuer:
Körperschaftsteuererklärungen sowie die Erklärungen zur gesonderten Feststellung, insbesondere für das steuerliche Einlagekonto, müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 (für nach dem 31.12.2010 beginnende Wirtschaftsjahre) elektronisch abgegeben werden. Darüber hinaus werden Körperschaftsteuerguthaben bis 1.000 € in einer Summe anstatt ratierlich ausgezahlt (frühestmöglicher Auszahlungsstichtag = 30.9.2008)

Gewerbesteuer:
Erklärungen zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags sowie die Zerlegungserklärung sind für Erhebungszeiträume ab 2011 elektronisch abzugeben.

Umsatzsteuer:
Bei steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8-28 UStG kann künftig auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet werden. Ebenso braucht keine zusammenfassende Rechnung (Sammelrechnung) bei Übermittlung der Rechnungen über elektronischen Datenaustausch (EDI) mehr erstellt werden. Für Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurden die Schwellenwerte hinaufgesetzt (vierteljährlich 1.000 €, monatlich 7.500 €).

Stand: 08. Januar 2009

Rolandstraße 24 • 30161 Steuerberater Hannover • T 0511 380 840 • F 0511 380 84 84 | Harrenhorst 17 • 31542 Bad Nenndorf • T 05723 748 590 • F 5723 748 59 29 •
Logo Hagemeier und Partner GbR (Hannover), Rolandstraße 24, 30161 Hannover, Deutschland, Work Tel: Work+43 511 38084 0, Fax: Fax+43 511 38084 84
Logo Hagemeier und Partner GbR (Bad Nenndorf), Harrenhorst 17, 31542 Bad Nenndorf, Deutschland, Work Tel: Work+43 5723 748 590, Fax: Fax+43 5723 748 59 29