Zum 1.1.2009 ist das Steuerbürokratieabbaugesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll den Ausbau der elektronischen Übermittlung steuerrelevanter Dokumente im unternehmerischen Bereich beschleunigen.
Einkommensteuer:
Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und
Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG für nach dem
31.12.2010 beginnende Wirtschaftsjahre (WJ = KJ = Jahr 2011) müssen mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem ähnlich sicheren
Verfahren versehen elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.
Lohnsteuer-Anmeldungen:
Der Schwellenwert für die Abgabe vierteljährlicher
Lohnsteuer-Anmeldungen wurde für Meldezeiträume ab 2009 von 800 € auf
1.000 € angehoben. Monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen müssen künftig erst
ab einem Wert von 4.000 € (bis 2008: 3.000 €) abgegeben werden.
Riester-Sparverträge:
Der Sonderausgabenabzug wird ab dem Veranlagungszeitraum 2010 nur noch
dann gewährt, wenn der Steuerpflichtige zuvor, spätestens bis zum Ablauf
des zweiten auf das Beitragsjahr folgenden Jahres, den Anbieter
ermächtigt hat, der Finanzverwaltung alle erforderlichen Daten unter
Angabe der Identifikationsnummer zu übermitteln.
Körperschaftsteuer:
Körperschaftsteuererklärungen sowie die Erklärungen zur gesonderten
Feststellung, insbesondere für das steuerliche Einlagekonto, müssen ab
dem Veranlagungszeitraum 2011 (für nach dem 31.12.2010 beginnende
Wirtschaftsjahre) elektronisch abgegeben werden. Darüber hinaus werden
Körperschaftsteuerguthaben bis 1.000 € in einer Summe anstatt ratierlich
ausgezahlt (frühestmöglicher Auszahlungsstichtag = 30.9.2008)
Gewerbesteuer:
Erklärungen zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags sowie die
Zerlegungserklärung sind für Erhebungszeiträume ab 2011 elektronisch
abzugeben.
Umsatzsteuer:
Bei steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8-28 UStG kann künftig auf die
Ausstellung einer Rechnung verzichtet werden. Ebenso braucht keine
zusammenfassende Rechnung (Sammelrechnung) bei Übermittlung der
Rechnungen über elektronischen Datenaustausch (EDI) mehr erstellt
werden. Für Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurden die Schwellenwerte
hinaufgesetzt (vierteljährlich 1.000 €, monatlich 7.500 €).
Stand: 08. Januar 2009









