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Unser Tipp

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Neue Erbschaftsteuer tritt zum 1.1.2009 in Kraft

Am 27.11.2008 hat die große Koalition nach monatelangem Ringen mit ihrer Mehrheit die Erbschaftsteuerreform verabschiedet. Am 5.12.2008 stimmte schließlich auch der Bundesrat in einer Sondersitzung dem neuen Gesetz zu. Es tritt damit zum 1.1.2009 in Kraft. ...mehr

Konjunkturprogramm sorgt für Steuererleichterungen

Bislang hat es die Bundesregierung vermieden, von einer Rezession zu sprechen. Jetzt legt sie doch ein – kleines – Konjunkturprogramm auf. ...mehr

EU Kommission schlägt Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie vor

Die EU macht ernst: Jetzt sollen auch Stiftungen und Trusts sowie Finanzinnovationen künftig in die Besteuerung einbezogen werden. ...mehr

Digitale Betriebsprüfung - Keine Digitalisierungspflicht für Papierdokumente

Im Zusammenhang mit der neuen digitalen Betriebsprüfung wird immer wieder die Frage gestellt, ob der Unternehmer verpflichtet werden kann, in Papierform erhaltene und aufbewahrungspflichtige Dokumente zu digitalisieren bzw. dem Betriebsprüfer in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen handelt es sich u. a. um Eingangsrechnungen, Belege, Geschäftsbriefe usw. ...mehr

Sozialversicherungsrecht

Private Zusatzversicherungen für Krankentagegeld ...mehr

Unser Tipp

Vermögensübertragungen auf Kinder nach Einführung der Abgeltungsteuer ...mehr

Wohn-Riester

Neue Produkte sind jetzt da ...mehr

Unser Tipp

Nach Einführung der Abgeltungsteuer und einhergehend mit dem Wegfall diverser Steuervergünstigungen (wie z. B. der Werbungskostenabzug) lohnt es sich wieder, Vermögen auf Kinder zu übertragen. Kinder genießen einen eigenen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € sowie einen eigenen Grundfreibetrag. Damit lassen sich nach geltendem Recht Kapitalerträge bis 8.501 € (Grundfreibetrag 7.664 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € und Sparer-Pauschbetrag 801 €) abgeltungsteuerfrei vereinnahmen. Für jedes Kind kann eine eigene Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragt werden. Liegt der Bank eine solche Bescheinigung vor, zahlt diese den Kindern ihre Kapitalerträge abgeltungsteuerfrei aus – auch wenn der Sparer-Pauschbetrag überschritten ist. Voraussetzung ist, dass das Kind keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.

Soll allerdings ein bestehendes Wertpapierdepot aufgeteilt und ein Teil davon auf die Kinder übertragen werden, muss diese Schenkung nicht nur der Schenkungsteuer wegen dem Finanzamt angezeigt werden, sondern ist auch der Depotbank gesondert mitzuteilen. Denn sonst muss die Bank die Übertragung als „Veräußerung“ werten, entsprechend abrechnen und automatisch Abgeltungsteuer abführen. Zudem gilt der Übertragungsstichtag auf das Junior-Depot als Anschaffungsdatum für die Wertpapiere. Dies gilt auch für Altbestände, wenn diese nach dem 1.1.2009 übertragen werden, sodass diese Papiere auch dann der Abgeltungsteuer unterliegen, wenn sie von den Eltern vor 2009 angeschafft worden sind.

Vermögensübertragungen auf Kinder sind steuerlich nur dann unproblematisch, wenn diese nicht nur formell Inhaber des übertragenen und im Namen der Eltern angelegten Geldvermögens geworden sind. Die Kinder müssen auch tatsächlich Eigentümer des Vermögens geworden sein, d. h. die Eltern dürfen nur noch im Rahmen der familienrechtlichen Bestimmungen der elterlichen Vermögenssorge entsprechend verfügen.

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