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Weitere Steuererleichterungen in der Finanzkrise
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Weitere Steuererleichterungen in der Finanzkrise

Weitere Steuererleichterungen in der Finanzkrise

Weitere Steuererleichterungen in der Finanzkrise

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat kürzlich weitere Bemühungen zur Entschärfung bestimmter Regelungen im Steuerrecht unternommen, die in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise als verschärfend empfunden werden. ...mehr

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Weitere Steuererleichterungen in der Finanzkrise

Ausgangssituation: Die Finanz- und Wirtschaftskrise macht den deutschen Unternehmern immer mehr zu schaffen. Die Wirtschaft in der Eurozone ist im vierten Quartal 2008 so stark geschrumpft wie seit der Einführung des Euro nicht mehr. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in den Monaten Oktober bis Dezember um revidierte 1,6 % zum Vorjahr gesunken. Steuererleichterungen sollen dem gegenwärtigen Abwärtstrend entgegenwirken. Auf Initiative des Finanzausschusses des Bundesrats soll das BürgerEntlastG um weitere Punkte ergänzt werden. (vgl. im Einzelnen BR-Drucks. 168/1/09)

Einkommensteuer/Zinsschranke: Für den „Krisenzeitraum“ 2008 bis 2010, wie es der Bundesrat ausdrückt, soll die Freigrenze bei der Zinsschranke von derzeit 1 Mio. € auf 3 Mio. € erhöht werden. Dadurch will der Bundesrat dem Umstand Rechnung tragen, dass sich der Finanzbedarf in der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise für viele Unternehmen erhöht und die gegenwärtige Freigrenze überschritten wird. Mit der Erhöhung der Freigrenze soll sichergestellt werden, dass die „Zinsschranke mittelständische Unternehmen auch in der derzeitigen Krisensituation nicht tangiert“, wie aus den Empfehlungen zu entnehmen ist.

Steuerberaterkosten: Der Finanzausschuss empfiehlt auch, den Sonderausgabenabzug für private Steuerberaterkosten wieder einzuführen.

Familienleistungsausgleich: Anhebung der Einkünfte- und Bezugsgrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich. Nach den Empfehlungen sollen Kinder künftig nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn ihre Einkünfte und Bezüge den Grundfreibetrag (derzeit 7.834 € ab 2010 8.004 €) nicht übersteigen. Darüber hinaus soll der Unterhaltshöchstbetrag für die Unterstützung bedürftiger Angehöriger auf den Grundfreibetrag angehoben werden.

Körperschaftsteuer: Unternehmer sollen auch durch eine vorübergehende Einfügung einer Klausel, die die Verlustvorträge im Sanierungsfall erhält, entlastet werden. Nach geltendem Recht führt ein wesentlicher Anteilseignerwechsel zu einem Untergang bestehender Verlustvorträge (bei 25 bis 50 % der Anteile anteilig in Höhe des prozentualen Beteiligungswechsels und ab 50 % vollständiger Verlustuntergang). Die Sanierungsklausel soll vergleichbar dem insolvenzrechtlichen Sanierungsprivileg das freiwillige Engagement des Neugesellschafters belohnen. Da es sich um eine dringende Maßnahme zur Verhinderung von krisenverschärfenden Regelungen handelt, soll sie zunächst nur befristet bis zum 31.12.2010 anzuwenden sein.

Erbschaftsteuer: Das Wahlrecht, in Erbfällen zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2008 nach neuem Recht besteuert zu werden, soll bis zum 31.12.2009 verlängert werden.

Stand: 8. April 2009

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