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Riester-Rente:  Künftig auch für Grenzgänger offen
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Riester-Rente: Künftig auch für Grenzgänger offen

Riester-Rente: Künftig auch für Grenzgänger offen

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Riester-Rente: Künftig auch für Grenzgänger offen

Urteil: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Versagung der Altersvorsorgezulage im Rahmen der so genannten „Riester-Rente“ für nicht unbeschränkt steuerpflichtige Grenzarbeitnehmer für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt.

Notwendige Gesetzesanpassungen:  Der Gesetzgeber muss durch Anpassung der entsprechenden Regelungen über die Riester-Rente dafür Sorge tragen, dass:

  • Grenzarbeitnehmer und deren Ehegatten die Altersvorsorgezulage künftig in Anspruch nehmen können, wenn sie in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind,
  • es Grenzarbeitnehmern gestattet ist, das geförderte Kapital für die Anschaffung oder Herstellung von Wohneigentum zu nutzen, auch wenn die zu eigenen Wohnzwecken dienende Wohnung nicht in Deutschland, sondern innerhalb der EU gelegen ist,
  • die Zulage bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland nicht zurückgezahlt werden muss.

Stand: 21. Oktober 2009

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