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Beschäftigte in Minijobs

Lohnfortzahlung

Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung. Im Unterschied zu den in einem normalen Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmern haben Minijobber aber keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Minijobber in Quarantäne

Befindet sich ein Minijobber in Quarantäne, sind seine Lohnkosten für bis zu sechs Wochen fortzuzahlen. Für den Arbeitgeber besteht in diesem Fall jedoch ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Gesundheitsamt. Adressat eines Erstattungsantrages ist immer das Gesundheitsamt, das die Quarantäne anordnet. Rechtsgrundlage ist § 56 Infektionsschutzgesetz.

Kündigung

Bei der Corona-bedingten Kündigung eines Minijobbers müssen die allgemeinen Kündigungsfristen eingehalten werden.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: Yabresse - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie möchten mehr zu einem Thema wissen? Als Steuerberater mit Standorten in Hannover und Bad Nenndorf kümmern wir uns um Ihre steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Wir betreuen Mandanten in den Regionen Laatzen, Ronnenberg, Garbsen, Langenhagen, Barsinghausen, Wennigsen sowie Gehrden.

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